Als Bürgerinnen und Bürger haben Sie ein Recht darauf, zu wissen welche Einkommensverhältnisse ihr Abgeordneter hat und welchen Nebentätigkeiten er nachgeht. Diese Kenntnis soll es Ihnen ermöglichen, etwaige Interessenkonflikte zu erkennen und beurteilen zu können. Sämtliche vergüteten Tätigkeiten, die ich ausübe, stehen in Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft im Landtag von Nordrhein-Westfalen oder im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises. Konkret sind dies Tätigkeiten in Gremien, die ichauf Beschluss des Kreistages oder im Auftrag des Landes ausübe. Die Ausübung meines Berufs als Mitarbeiter des Landesverwaltung ruht seit meiner Wahl in den Landtag 2012. Nebentätigkeiten im Sinne von Beraterverträgen, bezahlten Vorträgen, Tätigkeiten für Lobbyorganisationen oder Unternehmen, die nicht der öffentlichen Hand gehören, übe ich nicht aus.

Abgeordneter des Landtags:
Nordrhein-Westfalen hat nach wie vor das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland. Am 17. März 2005 wurde eine Diätenreform verabschiedet, die verschiedene Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge, u.a. auch steuerfreie Pauschalen, in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst hat. Seitdem gibt es eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern. Am 1. Oktober 2014 hat der Landtag dann das Abgeordentengesetz geändert und die Verhaltensregeln verändert. Ab 2015 haben die Abgeordneten demnach der Landtagsverwaltung alle Zahlungeingänge aus z.B. Aufsichtsratsmandaten binne drei Monate anzuzeigen, diese veröffentlicht diese dann auf den Webseiten des Landtags.
Die Abgeordneten erhalten seit dem 1. März 2012 einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 10.726,- € (brutto) sowie 326,- € als Krankenkassenzuschuss. Hiervon fließen 2.114,- € unmittelbar und verpflichtend zur Altersvorsorge in ein für die Mandatsträger gegründetes Versorgungswerk. Entsprechend werden 8.938,- € überwiesen. Mit diesem Betrag muss der im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit anfallende Aufwand bestritten werden. Im Rahmen der Jahressteuererklärung wird der individuelle und tatsächliche durch die Mandatstätigkeit bedingte Aufwand geltend gemacht so wie bei den übrigen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern auch (Sehen Sie hierzu die Beispielrechnung von Ein- und Ausgaben eines Landtagsabgeordneten der SPD-Landtagsfraktion). Obschon ich über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt (Wahlmöglichkeit für private Krankenversicherung), habe ich mich entschlossen, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung, der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) pflichversichert zu sein. Die erhebt hierfür einen Monatsbeitrag von 711,57 €.
Die 2.114,- € Beitrag zum eigenen Versorgungswerk des Landtags (hat nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun) führt dazu, dass man nach einer Wahlperiode etwa 800 € Rentenanspruch erwirbt, nach 10 Jahren im Landtag etwa 1.500 € und nach 20 Jahren bis zu 2.500 €. Die Altersversorgung für Landtagsabgeordnete in NRW richtet sich damit wie bei allen anderen Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Arbeits- und Beitragsjahren. Der Landtag hat im Jahr 2012 eine Anpassung des Versorgungswerkbeitrags um 500,- € beschlossen, wodurch sich die Steuerlast erhöht, die Nettobezüge jedoch dementsprechend gesunken sind. Ferner hat der Landtag für die Jahre 2012, 2013 und 2014 eine Nullrunde bei den Diäten beschlossen.
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen stellt die Landtagsverwaltung mir einen Büroraum zur Verfügung. Dieser ist ausgestattet mit zwei Schreibtischen, zwei Schreibtischstühlen, zwei Bürostühlen und zwei Schreibtischcontainern, einem Telefon sowie Schränken und einem Waschbecken. Weiterhin stellt die Landtagsverwaltung einen PC, zwei Multifunktionsdrucker und zwei Notebook sowie eine Sim-Karte für mobile Internetnutzung zur Verfügung, die im Abgeordnetenbüro im Landtag sowie in meinem Wahlkreisbüro bzw. unterwegs zum Einsatz kommen. Zur Unterhaltung meines Wahlkreisbüros erhalte ich keinerlei Zahlungen. Diese Büroausstattung, Telefonanlage, etc., träge ich selber.
Jedem Abgeordnetem stellt die Landtagsverwaltung eine Netzkarte der Deutschen Bahn zur Verfügung, mit der ich kostenlos durch NRW fahren und Fahrten von und nach Berlin unternehmen kann. Die Fahrt mit der Rheinbahn vom Düsseldorfer Hbf zum Landtag muss ich selber zahlen. Alle sonstigen Reisekosten mit Auto, Taxi, per Flug oder Bahn müssen ebenso selbst bezahlt werden. Weiterhin erhalte ich keine Fahrtkostenerstattung für Fahrten zum Landtag oder zum Wahlkreisbüro oder sonstigen Terminen an anderen Orten.
Einem Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen stehen monatlich maximal 4.027,00 € (brutto) Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem Höchstbetrag werden folgende Aufwendungen ersetzt: Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg (VBG), vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen in Höhe von 14,00 € monatlich und eine Pauschalsteuer im Rahmen der Abwicklung von Entgelten. Eine Auszahlung von Geldern an den Abgeordneten erfolgt nicht. Die komplette Verwaltung inklusive der Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Landtagsverwaltung.
Kreistagsabgeordneter und Stellvertretender Landrat:
Für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter im Rhein-Erft-Kreis erhalte ich monatlich 347,50 € (brutto) sowie als stellvertretender Landrat eine monatliche Aufwandsentschädigung von 602,85 € (brutto) . Hinzu kommen Sitzungsgelder in Höhe von 17,80 € pro Sitzung (pro Ausschuss- und Fraktionssitzung). Gemäß Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 06.11.2013 Aktenzeichen: S 2337 – 3 – V B 3 sind hiervon 4.864,- € pro Jahr steuerfrei zu belassen. Die Differenz wird mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH:
Die Landesregierung NRW hat 2011 die IRR in Leben gerufen, um einen präventiven Strukturwandel im Braunkohlenrevier zu organisieren. Wenn wir langfristig stark bleiben wollen, müssem die einzigartige Wissenschafts-, Forschungs- und Industrielandschaft im Umfeld genutzt werden, um die Chancen und Potentiale für neue Wertschöpfungen zu heben. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat mich als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung bestellt. Das Landeskabinett hat mich zudem als Vertreter Nordrhein-Westfalens in den Aufsichtsrat berufen. Beide Tätigkeiten sind ehrenamtlich, ohne Vergütung.
Kreissparkasse Köln:
Die Kreissparkasse Köln, eine der größten Sparkassen Deutschlands, ist ein öffentlich-rechtliches Universalkreditinstitut für Privat- und Firmenkunden sowie kommunale und institutionelle Kunden. In der Rechtsform einer Zweckverbandssparkasse besteht sie seit 1923. Den Zweckverband als Träger der Sparkasse bilden der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Existenz beruft sich die Kreissparkasse Köln auf das Gründungsdatum ihrer ältesten Rechtsvorgängerin, der Sparkasse der Stadt Wipperfürth auf das Jahr 1853 zurück. Über die Mitgliedschaft im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband in Düsseldorf ist die Kreissparkasse Köln dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. angeschlossen. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat mich bis März 2015 in die Zweckverbandsversammlung (Aufwandsentschädigung von 200,- € pro Sitzung, in 2015 keine Teilnahme) und seither als stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied berufen. Spätestens nach 3 Monaten haben Abgeordnete der Landtagsverwaltung Einnahmen aus diesen Mandaten anzuzeigen, die diese dann auf den Websseiten des Landtags veröffentlicht.
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH:
Die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) wurde 1970 gegründet und mit notariellem Gesellschaftsvertrag am 16. November 1970 als „Strukturförderungsgesellschaft für den Kreis Köln mbH“ gegründet und am 22. November 1971 erstmals in das Handelsregister eingetragen, sie seit 1978 führt sie den Namen Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG). Hauptgesellschafter der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH ist der Rhein-Erft-Kreis (85,524 %). Die übrigen Gesellschafter sind die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises sowie die Kreissparkasse Köln (je 1,316 %). Seit dem 29.06.2016 bin ich als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates für den Rhein-Erft-Kreis in dem Gremium aktiv. Vergütungen werden der Landtagsverwaltung angezeigt und auf der Landtagswebseite veröffentlicht.
Region Köln/Bonn e.V:
Der Region Köln/Bonn e.V. wurde im Jahr 1992 gegründet und ist ein Zusammenschluss der kreisfreien Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie der Kreise Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis und Rheinisch-Bergischer Kreis. Mitglieder sind neben den acht Gebietskörperschaften die Handwerkskammer zu Köln, die Industrie-und Handelskammer Bonn/ Rhein-Sieg, die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Kreissparkasse Köln, die Sparkasse KölnBonn, die Sparkasse Leverkusen, der Landschaftsverband Rheinland und die DGB-Region Köln-Bonn. Als Gäste sind die Bezirksregierung Köln und der Kreis Ahrweiler in den Entscheidungs- und Arbeitsgremien des Vereins eingebunden. Ziel ist es, die regionale Zusammenarbeit zu stärken und gemeinschaftlich eine strategische Ausrichtung der Region Köln/Bonn zu intensivieren. Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat mich in die Mitgliederversammlung entsendet. Das Mandat ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands:
Seit 2003 bin ich Kreisvorsitzender der SPD im Rhein-Erft-Kreis. Gemäß dem Parteiengesetz werde ich jeweils für zwei Jahre gewählt. Die Funktion ist ehrenamtlich, eine Vergütung erfolgt nicht.
Weitere Mitgliedschaften:
Neben den vorbeschrieben politischen Mandaten oder Entsendungen bin ich privat in folgenden Organisationen Mitglied:
- Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) e.V.
- Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE)
- Unser Revier – Unsere Zukunft – An Rur und Erft e.V.
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Königshoven 1496 e.V.
- Arbeiter Sameriter Bund (ASB) Deutschland e.V.
- Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e.V.
- Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken
- Österreichischer Alpenverein, Sektion Gmünd (OEAV)
- Sozialverband VdK Deutschland (Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner) e. V.
- Kolpingwerk Deutschland – katholischer Sozialverband
- Förderverein Bedburger Freibad e.V.