Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen gestärkt

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen, erklärt der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg MdL:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist auch für viele kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rhein-Erft-Kreis eine gute Entscheidung und stärkt ihre Rechte. In vielen kirchlichen Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen setzt man seit langem schon auf Fachkräfte ohne christliches Bekenntnis. Ihr Status in vielen Arbeitsverträgen war prekär. Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass – sofern die Tätigkeit nicht in den Bereich der Verkündigung des Glaubens fällt – privates Verhalten keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben darf. Wir erwarten jetzt eine Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts, das die humanitäre und karitative Aufgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker gewichtet.“