Seitdem die Schlichtungsstelle Braunkohle im Jahr 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat sind insgesamt 204 Schlichtungsfälle bearbeitet worden. Bislang konnten hiervon 170 zu Ende geführt werden, weitere 34 Schlichtungsfälle sind noch offen. Von den 170 abgeschlossenen Verfahren konnte in 75 Fällen eine erfolgreiche Schlichtung erreicht werden. In 95 Fällen konnte keine Einigung erzielt werden. Für die von Bergschäden betroffenen Immobilienbesitzer konnten auf diese Weise Zahlungen von insgesamt über eine Millionen Euro (1.047.158,- €) erreicht werden.
Diese Zahlen präsentierte die Schlichtungsstelle Braunkohle in der vergangenen Sitzung des Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags NRW, in dem der heimische Landtagsabgeordnete Guido van den Berg SPD-Sprecher ist. „Die Schlichtungsstelle Braunkohle leistet als Vermittlerin zwischen den von Bergschäden betroffenen Anwohner und dem bergbaubetreibenden Unternehmen eine wichtige Arbeit und sorgt für mehr Transparenz. Die Parteien haben hier die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu finden und können so mögliche Gerichtskosten sparen. Ich kann Jedem raten sich kostenlos an die Schlichtungsstelle zu wenden, der ein Bergschaden an seinem Eigentum vermutet, aber mit der RWE Power AG bislang keinen zufriedenstellenden Ausgleich erreichen konnte“, kommentiert van den Berg die Arbeit der Schlichtungsstelle Braunkohle.
Was macht die Schlichtungsstelle?
An die Schlichtungsstelle Braunkohle können sich Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Handwerks- und Geschäftsbetriebe wenden, an deren Eigentum im Sümpfungsgebiet des Braunkohlebergbaus Schäden entstanden sind, die vermutlich auf den Bergbau zurückzuführen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass vorausgegangene Einigungsversuche mit der RWE Power AG für die Betroffenen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist dabei für den Antragssteller kostenfrei. Bei Durchführung des Schlichtungsfahrens bleibt es den beteiligten Parteien überlassen, ob sie das Schlichtungsergebnis annehmen und der ordentliche Rechtsweg ist weiterhin offen. Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind unter www.anrufungsstelle.de zu finden.