Zukunft des Projekts Klimahülle INKA bleibt nebulös

Bild: Guido van den Berg

Landesregierung weicht Fragen zur Verwirklichung der Klimahülle INKA in Bergheim-Paffendorf erneut aus

Auch über ein halbes Jahr nach der ersten Anfrage zu geplanten Investitionen in das Strukturwandelprojekt „Klimahülle INKA“, steht eine Bewilligung von Fördergeldern noch aus.

Seit nunmehr einigen Jahren wird die Errichtung einer Klimahülle INKA in Bergheim-Paffendorf angekündigt. Die Umsetzung des klimaoptimierten Wissenschafts- und Gewerbepark im Rhein-Erft Kreis verläuft jedoch schleppend. Ich tue mich zum Beispiel sehr schwer damit zu erkennen, welchen neuen Verfahrensstand es seit den letzten 12 Monaten gegeben hat. Deshalb habe ich bereits zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gerichtet. Die Antworten der schwarz-gelben Regierung sind jedoch dürftig bis ausweichend.

Keine konkreten Aussagen

Man bezeichnt das Vorhaben zwar als innovatives und zukunftweisendes Projekt und regte an, eine Förderung des Projektes zu beantragen. Wie es jedoch um die seit nunmehr vielen Monaten angekündigte Förderung aus Mitteln des NRW-EU-Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen einer kriteriengestützten Einzelfallentscheidung stehe, will die Landesregierung nicht sagen.
Die Bereitschaft der Landesregierung, Fördergelder für das Strukturwandelprojekt zu bewilligen, nahm ich Anfang dieses Jahres zum Anlass eine Kleine Anfrage zu stellen, um zu erfahren, inwieweit das Wirtschaftsministerium Förderanträge erhalten und solche auf ihre Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Rechtlichkeit geprüft hat.

Zwar hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage den Eingang eines Förderantrages im Ministerium bestätigt, lieferte aber sonst keine weiteren inhaltlich detaillierten Antwort und weicht aus. Eine mögliche Förderung seitens des Landes sei noch zu prüfen und könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligt werden. Sowohl die Frage nach der Nachhaltigkeit, als auch die der Wirtschaftlichkeit ist der Regierungsantwort zufolge noch nicht geprüft worden. Auch eine Überprüfung der rechtlichen Bedenken über eine Subvention durch EU-Fördergelder sei vor einer Antragsprüfung nicht möglich gewesen. Hier ist die Landesregierung weiterhin Antworten schuldig.

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