RWE muss sich an Sümpfungsmaßnahmen in der Erftaue auch zukünftig beteiligen

Der Unterausschuss Bergbausicherheit diskutierte die Rückstellungen für den Braunkohletagebau. Mir war besonders wichtig, dass die Stadt Bergheim zukünftig nicht alleine auf den Sümpfungsmaßnahmen in der Erftaue sitzen bleibt.

Am Freitag, 15.12.17 hat sich der Unterausschuss Bergbausicherheit mit den Rückstellungen für den Braunkohletagebau beschäftigt. Das Thema wurde von der SPD auf die Tagesordnung gesetzt. Als Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss sind mir bei diesem Thema folgende Aspekte besonders wichtig:

Transparenz

„Wir wollten mit der Befassung im Unterausschuss Transparenz in dieses wichtige Thema bringen. Der teilweise weite Zeithorizont der erforderlichen Maßnahmen verdeutlicht die besondere Pflicht zur Sorgfalt.“

Kostenverteilung für Sümpfungsmaßnahmen in der Erftaue

Nicht allein bergbaubedingt werden auch zukünftig im Bereich der Erftaue zwischen Bedburg und Bergheim Sümpfungsmaßnahmen notwendig sein. Die betroffenen Städte dürfen dabei nicht alleine in der Verantwortung gelassen werden. Auf meine Nachfrage hin musste der Gutachter einräumen, dass solche Kosten noch nicht in dem Gutachten enthalten sind.

„Hier habe ich die klare Erwartung, dass sich die RWE-Power AG langfristig mit einem Anteil an diesen Maßnahmen beteiligt. Dies muss sich dann auch in dem Gutachten wiederfinden.“

 

Mehr dazu in meiner Pressemitteilung:

Unterausschuss Bergbausicherheit diskutiert Rückstellungen für den Braunkohletagebau

Guido van den Berg mahnt Berücksichtigung der Kosten für die Sümpfungsmaßnahmen in der Bergheimer Erftaue an.

Am Freitag, 15.12.2017 hat sich der Unterausschuss Bergbausicherheit mit den Gutachten zu den Folgekosten der Braunkohletagebaue und den dafür gebildeten Rückstellungen beschäftigen. Die SPD hatte beantragt, dass die
Gutachten, die im Auftrag von RWE erstellt und der Bergbehörde übergeben wurden, jetzt auch öffentlich im Ausschuss diskutiert werden.

Dazu erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Unterausschuss Bergbausicherheit, Guido van den Berg:
„Wir wollten mit der Befassung im Unterausschuss Transparenz in dieses wichtige Thema bringen. Der teilweise weite Zeithorizont der erforderlichen Maßnahmen verdeutlicht die besondere Pflicht zur Sorgfalt.“

Durch eine Nachfrage des SPD-Politikers stellte sich heraus, dass die Kosten für die dauerhaft notwendigen, aber nicht allein bergbaubedingten, Sümpfungsmaßnahmen im Bereich der Erftaue zwischen Bedburg und Bergheim noch nicht in den Gutachten berücksichtigt sind.
„Hier habe ich die klare Erwartung, dass sich die RWE-Power AG langfristig mit einem Anteil an diesen Maßnahmen beteiligt. Dies muss sich dann auch in dem Gutachten wiederfinden“, betont van den Berg.

Ebenfalls auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärten die Gutachter, dass die Leitentscheidung der SPD-geführten ehemaligen Landesregierung zur Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler mit den veränderten Abbaugrenzen
von den Gutachten erfasst ist.

Die bilanzierten Rücklagen des Konzerns belaufen sich für den Braunkohle-Bergbau auf 2,174 Milliarden Euro. Davon sind 1,618 Milliarden Euro für Rekultivierungsmaßnahmen vorgesehen. Dieser Betrag enthält auch Kosten
für wasserrechtliche Maßnahmen. Einzelne wasserwirtschaftliche Maßnahmen sollen einen Planungshorizont von bis zu 300 Jahren haben. Des Weiteren sind 172 Millionen Euro für ausstehende Umsiedlungen und 384 Millionen für Bergschäden eingeplant.