Innenausschuss arbeitet die Stürmung des Tagebaus Hambach auf
Der Polizeieinsatz am 5. November 2017 im Zuge der „Ende Gelände“ Aktion bei dem Demonstranten in den Tagebau Hambach eindrangen ist auf Antrag der SPD im Innenausschuss des Landtags aufgearbeitet worden. Das Ministerium stellte dar, dass insgesamt ca. 1.330 Störer in den Tagebau eindrangen.
Insbesondere im Zusammenhang mit 4 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamten wurden 9 Personen zur Gefangensammelstelle nach Aachen. Dort machten 7 der Festgesetzten keine Angaben zur Person und zwei machten „nicht abschließend gesicherte Angaben.“ In Aachen wurden nur bei zwei Personen erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt. Diese konnten jedoch nicht identifiziert werden.
140 Personen wurden zur Zentralstelle für Identifizierungsmaßnahmen nach Linnich verbracht. In dem Bericht räumt das Ministerium ein, dass man ca. eine Stunde Anfahrt vom Tagebau nach Linnich kalkulieren müsste. Vor Ort hätten dann nur 5 Personen Angaben zur Person gemacht, deren Wahrheitsgehalt noch nicht überprüft worden sei. In Linnich konnte dann aber letztlich kein Störer identifiziert werden.
Die große Masse der Störer, nach Schätzung des Ministeriums etwa 1.200 Personen, wurden im Tagebau nach Lichtbildfertigstellung vor Ort entlassen. Insgesamt konnten bisher nur eine Person im Tagebau zweifelsfrei identifiziert werden.
Hierzu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg:
„Wenn bei 1.330 Fällen der Straftat Hausfriedensbruch, bis jetzt nur in einem Fall eine Identität geklärt werden kann, erodiert das das Rechtsvertrauen der Bevölkerung. Ich habe den Minister aufgefordert, in dieser Hinsicht die Einsatzkonzeption zu überdenken.“
Der Ausschuss diskutierte den Einsatz im Tagebau Hambach auch im Zusammenhang mit der von der Landesregierung vorgestellten Null-Toleranz-Strategie. Der Innenminister hatte hierzu erklärt: „Null-Toleranz-Strategie bedeutet vor allem aber auch, dass Straftaten konsequent verfolgt werden. Hierzu werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und taktisch sinnvolle Maßnahmen getroffen.“
Mit Blick auf die fragwürdige Ende-Gelände-Strafverfolgung erntete der Minister prompt Widerspruch von Guido van den Berg:
„Bei Ende-Gelände lag die Quote bislang nicht bei null sondern bei 99,93%. Das muss sich ändern.“
Hinsichtlich voriger Äußerungen des Innenministers, dass „Vermummungen mit Maleranzügen, Mundstaubmasken, Perücken, etc.“ und das Mitführen von zusammengenähten Strohsäcken als „Verkleidungen“ zu werten sein könnten, ruderte der Minister jetzt zurück. In seinem Bericht heißt es nun, dass die Gegenstände „nicht nur zur reinen Meinungsäußerung“ getragen werden, sondern auch als Passivbewaffnungen zu sehen sind.
Bericht des Ministeriums vom 21.11.2017: Bericht Ende Gelände 17-295 vom 21.11.2017