Innenausschuss des Landtags berät Ende-Gelände Einsatz

Aktuelle Pressemitteilung zur Sitzung des Innenausschuss am 23.11.2017 mit dem Fragenkatalog der SPD-Landtagsfraktion zum Polizeieinsatz bei "Ende-Gelände".

Der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags wird am Donnerstag den 23.11.2017 den Polizei-Einsatz bei der „Ende-Gelände“ Tagebau-Besetzung vor gut zwei Wochen aufarbeiten. Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion aufgenommen, die einen Bericht eingefordert und einen Fragenkatalog mit 27 Fragen an Innenminister Reul formuliert hatte. Die Sozialdemokraten wollen wissen, wie es zu Verletzungen bei Widerstandshandlungen sowohl bei Demonstranten wie auch bei Polizeibeamten gekommen war und sie hinterfragen wie die Strafverfolgung wegen der begangenen Straftaten des Hausfriedensbruchs und der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte effektiv durchgeführt werden.

Sind Vermummungen in NRW nur Verkleidungen?

Guido van den Berg, der als Landtagsabgeordneter den Einsatz vor Ort auch beobachtet hatte, erklärt hierzu: „Es kann nicht sein, dass man das Meiste aber wieder im Sande verlaufen lassen will.“ Der Abgeordnete hatte auf eine Anfrage zum Vermummungsverbot des § 17a Absatz 2 des Versammlungsgesetztes vom Innenminister die Antwort erhalten, dass man nicht von Verstößen ausgehe, da man „den mutmaßlichen Willen der Person“ die Identität zu verschleiern berücksichtige und man sehe, dass eine „‚Verkleidung‘ ausschließlich der Meinungsäußerung“ diene.

„Die Bezeichnung von Vermummung mit Maleranzügen, Mundstaubmasken, Perücken, etc. und das Mitführen von zusammengenähten Strohsäcken, die erfahrungsgemäß als Schutzbewaffnungen bei dem Durchbruch von Polizeisperren genutzt werden, pauschal als „Verkleidung“ zu sehen, ist eine amtliche Verharmlosung des Innenministers“, stellt Guido van den Berg fest und erklärt: „Rheinländer wissen Verkleidungen im Karneval und Vermummung bei Straftatbegehungen gut zu unterscheiden.“

Ist Hausfriedensbruch in NRW nur noch eine Bagatellstraftat?

Die SPD-Landtagsfraktion hinterfragt auch, ob eine Strafverfolgung durch die Einsatzkonzeption und Durchführung der Polizei überhaupt stattfinden kann. Schon bei den „Ende-Gelände“-Blockaden im August hatte es trotz anderer vorheriger Bekundungen an Kapazitäten zur Identitätsfeststellung gemangelt. Zudem hatte der Innenminister den Hausfriedensbruch pauschal zu einer „Bagatellstraftat“ erklärt. Anfang November sollen mehr als 1000 Freiheitsentziehungen zur Identitätsfeststellung für die Sicherung dieser Strafverfahren vorgenommen worden sein. „Wir wollen jetzt wissen mit welcher Ernsthaftigkeit und welchem Ergebnis das geschehen ist“, so Guido van den Berg.

Anlage:

Fragenkatalog der SPD-Landtagsfraktion zur Innenausschusssitzung am 23.11.2017