Dank an Polizei für Schutz des Tagebaubetriebs und Erwartung an Verfolgung von Straftaten

Guido van den Berg vor Ort beim Einsatz im Tagebau Hambach

„Wir sind glücklich, dass die Proteste am Sonntag weitgehend friedlich abgelaufen sind. Den zwei verletzten Polizei-Beamten wünschen wir, dass sie schnell wieder gesund werden“ so der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg, der den Polizeieinsatz vor Ort im Tagebau Hambach beobachtet hat. Bei Widerstandshandlungen war einem Beamten eine Hand gebrochen, ein weiterer Beamter wurde gebissen. Der SPD-Politiker sieht ein wichtiges Ziel des Polizeieinsatzes erreicht, da die Demonstranten von den eingesetzten Polizeikräften vor den Großgeräten auf ersten Sohle aufgehalten werden konnten. Ein Lahmlegen des Tagebau-Betriebs, ein weiteres Eindringen in den Tagebau sowie die Besetzungen von RWE-Gerätschaften wie Förderbändern oder Baggern konnte verhindert werden.

Innenminister verharmlost Vermummung als „Verkleidung“.

Es sei nun wichtig, dass die Strafverfolgung wegen der begangenen Straftaten des Hausfriedensbruchs und der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte effektiv durchzuführen. „Nach den letzten Äußerungen von Innenminister Reul habe ich die Befürchtung, dass man das meiste aber wieder im Sande verlaufen lassen will“ erklärt Guido van den Berg. Der Abgeordnete hatte auf eine Anfrage die Antwort erhalten, dass man nicht von Verstößen gegen das Vermummungsverbot des § 17a Absatz 2 des Versammlungsgesetztes ausgehe, da man „den mutmaßlichen Willen der Person“ die Identität zu verschleiern berücksichtige und man sehe, dass eine „‚Verkleidung‘ ausschließlich der Meinungsäußerung“ diene. Die Bezeichnung von Vermummung mit Maleranzügen, Mundstaubmasken, Perücken, etc. und das Mitführen von zusammengenähten Strohsäcken, die erfahrungsgemäß als Schutzbewaffnungen bei dem Durchbruch von Polizeisperren genutzt werden pauschal als „Verkleidung“ zu sehen, teilt Guido van den Berg nicht: „Das ist eine amtliche Verharmlosung des Innenministers. Rheinländer wissen Verkleidungen im Karneval und Vermummung bei Straftatbegehungen gut zu unterscheiden.“

Wird Hausfriedensbruch in NRW als „Bagatellstraftat“ gewertet?

Der Abgeordnete will Innenminister Reul jetzt daran messen, wie effektiv die Strafverfolgung stattfindet. Bei den „Ende-Gelände“-Blockaden im August hatte es trotz anderer vorheriger Bekundungen an Kapazitäten zur Identitätsfeststellung gemangelt zudem hatte der Innenminister den Hausfriedensbruch pauschal zu einer „Bagatellstraftat“ erklärt. Gestern sollen mehr als 1000 Freiheitsentziehungen zur Identitätsfeststellung für die Sicherung dieser Strafverfahren vorgenommen worden seien. „Ich werde jetzt aufmerksam hinterfragen, wie viele Identitätsfeststellungen tatsächlich stattfanden oder ob Innenminister und Staatsanwaltschaft das meiste einfach wieder im Sande verlaufen lassen wollen“ so Guido van den Berg abschließend.

Lesen Sie hier die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Guido van den Berg MdL: Antwort auf Kleine Anfrage 364 – Strafverfolgung Ende Gelände