- Wie stark hängt die Gebührenbelastung für den Kindergartenbesuch vom Wohnort der einzelnen Familien ab?
- Welche Kosten werden von den Familien neben den Gebühren noch verlangt?
- Wird in den einzelnen Jugendamtsbezirken die Einkommensberechnung nach unterschiedlichen Maßstäben vorgenommen?
Diese Daten für die verschiedenen Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung angefordert.
„Heute sind die Kita-Gebühren mehr vom Wohnort als vom Einkommen der Eltern abhängig. Eltern mit ähnlicher finanzieller Leistungsfähigkeit werden von Stadt zu Stadt bei der Gebührenerhebung vollkommen unterschiedlich behandelt. Dazu kommt Geld für die Mittagsverpflegung und Obstgeld zu den Gebühren noch dazu. Wir müssen dringend darauf achten, dass es nicht zu Situationen kommt, in der nur die Kinder wohlhabender Eltern gut verpflegt werden.“
Es kann nicht reichen, nur auf die in NRW in den letzten Jahren erreichte Beitragsfreistellung für das letzte Kita-Jahr zu verweisen. Das Problem der mangelnden Gleichbehandlung für die Eltern ist eklatant.
Auch der Vorsitzende unserer Kreistagsfraktion, Dierk Timm begrüßt die Transparenz-Initiative für Kita Gebühren im Kreis. Schon in seinem Bundestagswahlkampf hat er auf dieses Thema wiederholt aufmerksam gemacht:
„In den letzten Monaten sind mir Fälle geschildert worden, dass Familien mit dem gleichen Einkommen mitunter doppelt so viel bezahlen müssen, je nach dem in welcher Stadt sie wohnen. Diese Unterschiede sind die Folge einzelner Festlegung von Gebühren in den jeweiligen Städten und werden oft als ungerecht empfunden.“
Gebührenfreie Bildung ist eines der politischen Kernanliegen der SPD. Die Landes-SPD hatte deswegen geplant, die Kindergartengebühren in NRW weitestgehend abzuschaffen, nachdem die SPD-geführte Landesregierung in den letzten Jahren bereits das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei gemacht hatte.
Kleine Anfrage: Kita-Gebühren im Rhein-Erft-Kreis
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