„Angehende Feuerwehrleute im Rhein-Erft-Kreis erhalten mehr Geld“

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat vergangene Woche per Erlass den Anwärtersonderzuschlag für die Feuerwehren freigegeben.

Guido van den Berg werden die Geräte erklärt
Guido van den Berg wurden die Geräte an Bord erklärt

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat vergangene Woche per Erlass den Anwärtersonderzuschlag für die Feuerwehren freigegeben. Dazu erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Dagmar Andres, Guido van den Berg und Brigitte Dmoch-Schweren:

Jetzt kann es losgehen. Die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der
Berufsfeuerwehren im Rhein-Erft-Kreis erhalten rückwirkend zum 1. April 2017 einen
monatlichen Zuschlag von rund 1050 Euro zum Grundgehalt. Das ist ein Plus von 90
Prozent. Die letzte formelle Hürde ist genommen, die Kommunen können das Geld
nun auszahlen. Die SPD ist ein verlässlicher Partner für die Feuerwehren. Wir sorgen
dafür, dass auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ein ordentliches
Einkommen haben.

Hintergrund:
Der Landtag hatte Anfang April ein Gesetz verabschiedet, wonach die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) rückwirkend ab dem 1. April 2017 jeden Monat einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags erhalten, wenn ein erheblicher
Bewerbermangel vorliegt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden dazu angehört und haben heute bestätigt, dass ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich vorliegt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat umgehend die Kommunen per Erlass darüber informiert – damit steht der Bewerbermangel fest und die Anwärtersonderzuschläge können ausgezahlt werden. Den Sonderzuschlag erhalten alle Berufsfeuerwehrleute, die sich in der Ausbildung befinden und vorher eine für den Feuerwehrberuf geeignete abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung absolviert haben.