
Die Staatsanwaltschaft Aachen ist mit der zentralen Amtsverrichtung
hinsichtlich aller bisher geführten und zukünftig anfallenden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen den
Braunkohle-Abbau im Bereich des Hambacher Forsts beauftragt worden.
Diese Entscheidung gem. § 145 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz
wurde noch von der inzwischen in Ruhestand gegangenen Kölner
Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz getroffen, wie jetzt
von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty in einem Brief an den
SPD-Abgeordneten Guido van den Berg dargestellt wurde.
„Gut, dass der Besuch des Innenministers und einem Vertreter des
Justizministeriums im November im Hambacher Forst zu dieser Entwicklung geführt hat. Dies ermöglicht eine bessere Koordination mit der Polizei, deren Arbeit bereits Februar 2016 in Aachen zentral gesteuert wird“, betont Guido van den Berg.
„Damit gehört es hoffentlich der Vergangenheit an, dass Ermittlungsverfahren ohne Identitätsfeststellung eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft Ersttäter am Werk wähnt, bei denen eine Verurteilung unwahrscheinlich sei“, meint das Mitglied des Innenausschusses und bezieht sich dabei auf die kontroverse Entscheidung der Kölner Staatsanwaltschaft im vergangenen Oktober. Damals waren bei Protesten im Hambacher Forst Personen in Gewahrsam genommen worden, bei denen die Identitätsfeststellung durch verklebte Fingerkuppen nicht ohne weiteres möglich war. Die „Ersttäter“-Argumentation der Staatsanwaltschaft war dem Abgeordneten nicht schlüssig erschienen.
In dieser Angelegenheit hatte van den Berg beim Innenminister nachgefasst und klarstellen lassen, dass das Vorgehen der Kölner Staatsanwaltschaft in der Tat nicht stimmig gewesen war, da ohne Identitätsfeststellung auch nichts über eine potentielle Ersttäterschaft einer Person festgestellt werden konnte.