

„Es war gut und richtig, dass die Auswirkungen der Gewalt- und Straftaten speziell für die Beschäftigten des Tagebaus heute im Landtag zum Thema gemacht wurde“, erklärt Guido van den Berg. Der SPD-Landtagsabgeordnete begrüßte ausdrücklich – nach der gestrigen Debatte im Innenausschuss – die Befassung im Unterausschuss für Bergbausicherheit mit diesem Thema, da sich angesichts der eskalierenden Gewalt in der Tat die Frage nach der Sicherheit der Mitarbeiter stellt.
Die Polizei stellte ihre Maßnahmen nach den Brandanschlägen, dem Fund von Sprengstoffattrappen, den tätlichen Angriffen auf Polizeikräfte und Werkschutzmitarbeiter sowie den Fund von Lagern für Molotowcocktails dar. Der Aachener Polizeipräsident hatte mit massiven Kräften das Waldgebiet gesperrt, den Zugang vom Wiesencamp zum Wald unterbunden und Verdächtige im Waldgebiet festgenommen. Guido van den Berg stellt im Ausschuss klar: „Das Überschreiten einer politisch erdachten Linie innerhalb eines genehmigten Abbaugebietes, kann niemals Begründung für Gewalt und Straftaten sein. Sie macht auch den Bergbautreibenden nicht zum Aggressor. Derjenige, der verfassungswidrig Gewalt und Straftaten begeht, der überschreitet in Wahrheit eine wirkliche rote Linie“. Diese Position wurde ausdrücklich vom Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE) Franz-Gerd Hörnschemeyer bestätigt: „Unsere Mitarbeiter sind Opfer und sie dürfen nicht fälschlich als Tätern dargestellt werden“.
Der Ausschuss debattierte auch die Konsequenzen des aktuellen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster, in dem festgestellt wurde, dass das Camp nicht Teil einer Versammlung zu werten ist. Vielmehr sei aufgrund der polizeilichen Ermittlungen davon auszugehen, „dass sich die Aktivisten dort nicht friedlich und ohne Waffen versammeln“, wie es für rechtlich geschützte Versammlungen nach dem Grundgesetz gefordert sei. Zudem sei nach dem Urteil davon ausgehen, dass eine Beteiligung vom Wiesencamp „maßgeblich unter anderem an gewalttätigen Angriffen auf Mitarbeiter der RWE und der Polizisten“ vorliegt. Die Landesregierung erneuerte die Zusage von Innenminister Ralf Jäger: „Die Polizei würde gerne die Behörde bei einem Räumungsbeschluss unterstützen“. Für einen solchen Räumungsbeschluss ist der Landrat des Kreises Düren Wolfgang Spelthahn zuständig. Guido van den Berg forderte die Staatsanwaltschaft auf, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für ihren Strafverfolgungsauftrag ebenfalls auszuwerten.