
In der heutigen Debatte des Innenausschusses zur Gewalt im Hambacher Forst wurde auch das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster beraten. Das Gericht hatte festgestellt, dass das Camp nicht Teil einer Versammlung ist. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen sei davon auszugehen, „dass sich die Aktivisten dort nicht friedlich und ohne Waffen versammeln“, wie es für rechtlich geschützte Versammlungen nach dem Grundgesetz gefordert sei. Man müsse vielmehr davon ausgehen, dass vom Wiesencamp „maßgeblich unter anderem an gewalttätigen Angriffen auf Mitarbeiter der RWE und der Polizisten“ eine Beteiligung vorliegt.
Der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg wies darauf hin, das der Landrat des Kreises Düren Wolfgang Spelthahn jetzt gefordert sei, Recht und Gesetz herzustellen. Er versteht nicht, dass das klare Urteil und der Einordnung der Straftaten im Wiesen-Camp von dem CDU-Politiker direkt wieder relativiert wurde. Spelthahn hatte erklärt: „Es geht nicht, dass für eine gute Sache mit den falschen Mitteln gekämpft wird“. Guido van den Berg sagt im Innenausschuss: „Eine nicht durch das Grundgesetz gedeckter Treffpunkt für Straftaten ist glasklar keine gute Sache“.
Innenminister Jäger stellte dar, dass die aktuelle Verfügung des Landkreises nur einzelne Hütten betreffe, die zum Teil nicht mehr in Ursprungsform existieren. Der Kreis Düren müsste aufbauend auf dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ggf. weitere Verfügungen erlassen, die aufgrund der Vorentscheide sicher schneller Rechtskraft gewinnen können. An die Adresse von Landrat Spelthan, der sich auf ein schwarz-grünes Bündnis im Kreistag stützt, erklärte der Innenminister im Ausschuss „Die Polizei würde gerne die Behörde bei einem Räumungsbeschluss unterstützen“.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg forderte die
Staatsanwaltschaft auf, eigene Konsequenzen aus dem Oberverwaltungsgerichtsurteil zu ziehen: „Die Vielzahl der Straftaten und die klare Beurteilung des Camps als nicht durch das Versammlungsrecht und das Grundgesetz gedeckte Einrichtung, kann nicht ohne Konsequenz für die Strafverfolgung bleiben“.