
„Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Erft-Kreis selber können ab 2018 mit weiteren finanziellen Hilfen vom Bund rechnen, die sich jährlich auf insgesamt etwa 22.556.000 Euro belaufen werden. Mit dem in Aussicht gestellten Geld können die Kommunen und der Kreis nun konkret kalkulieren und den Haushalt planen“, so die drei SPD-Landtagsabgeordneten Dagmar Andres, Guido van den Berg und Brigitte Dmoch-Schweren.
Ab 2018 greift die nächste Entlastung des Bundes für die Kommunen, denen dann jährlich rund fünf Milliarden Euro Bundesgeld zu Gute kommen. Grundlage ist die insbesondere auch auf Druck der nordrhein-westfälischen Landespolitik 2013 in den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zugesagte Entlastung der Städte und Gemeinden. Im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel. Er beinhaltet eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, höherer Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Letztere wird vom Land NRW eins zu eins über die Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) an die Kommunen weitergegeben.
Jetzt hat die Landesregierung eine erste Berechnung der Entlastungen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vorgelegt. Diese soll den Städten und Gemeinden ab 2018 mehr Planungssicherheit geben. Die genaue Verteilung der finanziellen Entlastung auf die Kommunen entnehmen Sie bitte der Tabelle.