Städte im Rhein-Erft-Kreis erhalten zusätzliche Gelder aus der Landeskasse für die Flüchtlingsunterbringung

Die Städte im Rhein-Erft-Kreis können in diesem Jahr mehr Geld in ihren Haushalten einplanen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird einen nochmals erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitstellen.

„Die Landesregierung rechnet damit, dass etwa zehn Prozent mehr Flüchtlinge in den Kommunen untergebracht werden müssen als geplant. Deswegen begrüße ich die Ankündigung von NRW-Innenminister Ralf Jäger, die finanzielle Unterstützung des Landes für die Kommunen in NRW entsprechend aufzustocken“ freut sich der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg über die Ankündigung aus Düsseldorf.

Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die Leistungen stiegen landesweit von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro. Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.

„Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat das Land NRW vereinbart, bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses Jahres wieder Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut nachzusteuern. Das Land bleibt damit ein fairer Partner der Kommunen“ verdeutlicht van den Berg.

Die Landesmittel werden in diesem Jahr noch nach einem allgemeinen Schlüssel pauschal auf die Kommunen verteilt. 2015 hat sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine veränderte Abrechnung geeinigt. Anstatt die Flüchtlingskosten rückwirkend für ein Jahr abzurechnen, wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Für dieses Jahr erfolgt die Berechnung der Flüchtlingskosten auf Grundlage einer Prognose zum Jahresanfang. Vereinbart war auch, nach dem 1. Januar die Pauschale an die tatsächlichen Flüchtlingszahlen anzupassen. Dementsprechend erhöht das Land bei einer gestiegenen Flüchtlingszahl den Gesamtbetrag nach dem FlüAG. Hierbei handelte es sich um einen Wunsch der Kommunen, um eine aktuellere Flüchtlingszahl bei der Berechnung der FlüAG-Pauschale zu bekommen.

Im kommenden Jahr wird das Geld nach der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge ausgezahlt. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden war sich das Land einig, dass diese Umstellung auf eine monatsscharfe Pauschale sorgfältig vorbereitet werden muss und deshalb erst 2017 anlaufen kann.