Quecksilberemissionen nur von der Luft ins Wasser zu verlagern, ist keine gute Idee

Tabelle der Quecksilberemissionen von Braunkohlekraftwerken im Regierungsbezirk Köln im Jahr 2012
Tabelle der Quecksilberemissionen von Braunkohlekraftwerken im Regierungsbezirk Köln im Jahr 2012

In den vergangenen Wochen waren in den Medien immer wieder kritische Berichte zu Quecksilberemissionen von Braunkohlekraftwerken zu lesen. Hierzu erklärt der SPD Landtagsabgeordnete Guido van den Berg nach intensiven Recherchen in Berlin und Brüssel:

„Bei der Verfeuerung von Braunkohle entstehen Quecksilberemissionen, welche negative Auswirkungen auf Natur und Lebewesen haben. Um die negativen Auswirkungen einzugrenzen, hat der Gesetzgeber daher Grenzwerte für Quecksilberemissionen bestimmt, welche die Kraftwerksbetreiber einhalten müssen. Die Einhaltung der Grenzwerte wird dabei im Regierungsbezirk Köln von der Bezirksregierung Köln überwacht. Die gute Nachricht: die geltenden Grenzwerte für Quecksilberemissionen im Regierungsbezirk Köln und damit auch im Rhein-Erft-Kreis werden laut Bezirksregierung von den Braunkohlekraftwerken eingehalten und dabei zu mehr als 50% unterschritten.

Da von Quecksilber viele Gefahren ausgehen, wäre es jedoch falsch sich nur auf den Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen. Der Gesetzgeber hat daher festgehalten, dass die Methoden zur Reinigung der Abgase von Quecksilber immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen. Immer wieder ist in diesem Zusammenhang über eine Methode zu lesen, die durch Zugabe von Bromiden (Bromm) die Quecksilberemissionen in den Abgasen deutlich reduzieren könnte und etwa bereits in den USA Anwendung finde. Auf Nachfrage bei der Bezirksregierung habe ich die Rückmeldung erhalten, dass diese Methode für deutschen Braunkohlekraftwerke nicht geeignet sei, da hierdurch die Quecksilberemission von der Luft etwa auf das Abwasser, Abfälle und Kraftwerksnebenprodukte verlagert werden. Da Bromm zudem hoch giftig ist, ergebe sich hierdurch insgesamt eine ungünstigere Umweltbilanz.

Zudem habe ich mich in Berlin kundig gemacht. Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 18/993 festgestellt:

„In den USA kommen in den Steinkohlekraftwerken unterschiedliche Maßnahmen zur zusätzlichen Quecksilberabscheidung zur Anwendung. Ob diese jeweils als Stand der Technik anzusehen sind, hängt nicht nur von dem Nachweis ab, dass sie sich im alltäglichen Anlagenbetrieb bewähren; neben der bezweckten und erzielten Minderung der Quecksilbergehalte im Reingas ist vielmehr auch zu prüfen, wo und in welcher Form das abgeschiedene Quecksilber verbleibt. So ist eine bloße Verlagerung der Emissionen von der Luft- auf die Wasserseite zu vermeiden; schließlich sollte auch ein verstärkter Eintrag von Quecksilber in Abfälle und Kraftwerksnebenprodukte wie Flugasche oder REA-Gips vermieden werden. Vor diesem Hintergrund sind z. B. Verfahren, die mit einer Aktivkohleeindüsung in den Abgasstrom vor dem Elektrofilter arbeiten, kritisch zu betrachten, sei es, dass eine Verwertung als Flugasche wegen zu hoher Aktivkohleanteile gefährdet ist, oder sei es, dass im Falle einer weiterhin zulässigen Flugascheverwertung vermehrt Quecksilber in andere Stoffkreisläufe – z. B. in Bauprodukte – eingeschleust wird.“

Vor diesen Hintergründen teilt mir die Bezirksregierung Köln mit, dass es ist in absehbarer Zeit nicht geplant sei, Bromide zur Quecksilber-Reduzierung in den Braunkohlekraftwerken im Regierungsbezirk Köln einzusetzen.

Dennoch entwickelt sich der Stand der Technik immer weiter. Daher soll erstmalig ein EU-weit gültiger Grenzwert für Quecksilber eingeführt werden. Eine technische Arbeitsgruppe der EU hat im vergangen Jahr daher mögliche Grenzwerte für Quecksilberemissionen herausgearbeitet, welche auch in Deutschland die Grenzwerte für Quecksilberemissionen heruntersetzen und somit den Quecksilberausstoß reduzieren würden.

Aus Brüssel habe ich die Information erhalten, dass die erarbeitete Grenzwerte für Quecksilberemissionen eigentlich in die Emissionsobergrenzen-Richtlinie (NEC-Richtlinie) aufgenommen werden sollten. Das Europäische Parlament hat allerdings im Oktober des vergangenen Jahres gegen die Aufnahme dieser Grenzwerte für Quecksilberemissionen in die Richtlinie gestimmt. Der Prozess zur Festlegung der Grenzwerte ist hierdurch allerdings noch nicht abgeschlossen, wobei aktuell zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verhandelt wird. Mit einem Ergebnis der Verhandlungen wird noch in der ersten Jahreshälfte 2016 gerechnet. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, soll geprüft werden, inwieweit die Grenzwerte für die Emission von Quecksilber in Deutschland zu überarbeiten sind.
Unabhängig von dem Verfahren auf europäischer Ebene greifen auch ab 2019 neue Grenzwerte für Quecksilberemissionen in Deutschland, die aktuell nur für neu zu errichtende Anlagen gelten. Hiernach wird der Grenzwert für Quecksilberemissionen um zwei Drittel deutlich heruntergesetzt."