Auch Sender wie Radio Erft sichern Meinungsvielfalt der Rundfunklandschaft

Brigitte Dmoch-Schweren MdL, Guido van den Berg MdL und Dagmar Andres MdL

„Mit dem Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes werden die Werbemöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 2017 eingeschränkt“, erklären Dagmar Andres, Guido van den Berg und Brigitte Dmoch-Schweren. Ab 2017 sollen demnach werktäglich 75 Minuten Werbung auf zwei Hörfunkprogramme möglich sein und ab 2019 wird die Werbung auf bis zu 60 Minuten auf einem Sender reduziert.

Der Landtag sichert damit die Chancengleichheit zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privatwirtschaftlichen Lokalfunk, wie beispielsweise Radio Erft. „Im Lokalfunk wird ebenso guter Journalismus produziert, wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
– mit dem Unterschied, dass der WDR dabei zu einem weit geringeren Anteil von Werbeeinahmen abhängig ist“, so die Landtagsabgeordneten.

Sie haben die Ergebnisse der Gesetzesberatungen der Veranstaltergemeinschaft von Radio Erft mitgeteilt, die sich in den letzten Wochen besorgt über die Verhandlungen gezeigt hatte. „Die Sorgen dürften mit der Gesetzesverabschiedung ausgeräumt sein“, so Andres, van den Berg und Dmoch-Schweren abschließend.

Unverständlich ist den Abgeordneten das Verhalten der CDU, die keine Werbebeschränkungen im WDR mittragen wollte – gleichzeitig aber ankündigt, nach der Landtagswahl Werbung im WDR komplett abschaffen zu wollen.