„Ein gutes Signal vom Land – die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten über 50 Millionen Euro zur Finanzierung der Flüchtlingskosten in 2016“

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind seit Monaten in besonderer Weise gefordert: Obwohl die Zahl der ankommenden Schutzsuchenden stetig steigt, leisten die Kommunen in der Flüchtlingspolitik hervorragende Arbeit. Um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung für 2016 mehr als vier Milliarden Euro für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in NRW vorgesehen. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015. Rund 2,6 Milliarden Euro davon gehen direkt an die Kommunen. „Die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten voraussichtlich zusammen 50.090.905 Euro als pauschale Zuweisung für 2016“, so die SPD-Landtagsabgeordneten Dagmar Andres, Guido van den Berg und Brigitte Dmoch-Schweren.

„Ich freue mich, dass im südlichen Rhein-Erft-Kreis Erftstadt 5,6 Millionen Euro, Brühl 4,6 Millionen Euro und Wesseling knapp 3,7 Millionen Euro erhalten werden“, so Dagmar Andres.

„Im nördlichen Rhein-Erft-Kreis erhalten Bedburg knapp 2,8 Millionen Euro, Bergheim 6,5 Millionen Euro, Elsdorf knapp 2,5 Millionen Euro und Pulheim 5,7 Millionen Euro“, freut sich Guido van den Berg.

„Auch die Städte Kerpen mit knapp 7 Millionen Euro, Hürth mit rund 6,1 Millionen Euro und Frechen mit 5,4 Millionen Euro werden Mittel vom Land NRW erhalten“, führt Brigitte Dmoch- Schweren aus.

„Damit erweist sich das Land einmal mehr als verlässlicher Partner für die Städte und Gemeinden in NRW. Das Geld wird die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben im Rhein-Erft-Kreis erleichtern. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden ist eine nationale Aufgabe, die wir nur gemeinsam meistern werden. Doch zunächst muss man all denen danken, die im Rhein-Erft-Kreis helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen“, betonen die drei Landtagsabgeordneten.

Von den knapp vier Milliarden Euro des für 2016 vom Land bereitgestellten Geldes, gehen allein 1,95 Milliarden Euro direkt an die nordrhein-westfälischen Kommunen. Diese werden über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ausgezahlt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem durch die Änderung des Stichtages im FlüAG. Dieser wird nach den aktuellsten Flüchtlingszahlen am Stichtag 1. Januar 2016 berechnet und nicht mehr anhand der Zahlen des Vorjahres. Weitere 613 Millionen Euro werden den Städten und Gemeinden dafür erstattet, dass sie Landesaufgaben bei der Flüchtlingshilfe übernehmen.

Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich nun auch über weitere Punkte bei der Finanzierung der Flüchtlingspauschale für 2016 und 2017 geeinigt. 2016 wird eine Jahrespauschale gezahlt, ab 2017 gibt es eine monatliche Auszahlung. Bereits ab 2016 wird die jährliche Pauschale von 7.578 Euro auf 10.000 Euro pro Flüchtling angehoben werden. Wenn nötig, soll auch nach einer Evaluation nachgesteuert werden. In diesen 10.000 Euro enthalten ist das Geld vom Bund, der 670 Euro pro Flüchtling und Monat zahlt, allerdings nur für fünf Monate ab Registrierung eines Flüchtlings. „Das Land lässt die Kommunen auch an dieser Stelle nicht allein, sondern springt in die Lücke und zahlt 10.000 Euro ohne Einschränkung bis eine Entscheidung zum Asylantrag vorliegt“, erklären die drei Sozialdemokraten.

Erweitert wird auch der Personenkreis: Mit berücksichtigt werden die in NRW Geduldeten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit würden nach bisherigen Berechnungen 194.754 Menschen (13.620 Geduldete) einbezogen werden.

„Eine weitere gute Nachricht für die Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ist die Absenkung des Härtefallfonds für Gesundheitskosten von momentan 70.000 Euro pro Flüchtling und Jahr auf 35.000 Euro“, so Andres, van den Berg und Dmoch-Schweren abschließend.

Im Detail verteilen sich die Zuweisungen zur Finanzierung der Flüchtlingskosten als kommune Auszahlung gem. FlüAG in 2016 wie folgt:

  • Bedburg 2.770.644 Euro
  • Bergheim 6.531.844 Euro
  • Brühl 4.616.043 Euro
  • Elsdorf 2.493.341 Euro
  • Erftstadt 5.617.708 Euro
  • Frechen 5.420.726 Euro
  • Hürth 6.098.683 Euro
  • Kerpen 7.085.431 Euro
  • Pulheim 5.760.291 Euro
  • Wesseling 3.696.194 Euro

    Summe 50.090.905 Euro