Sperrklausel schützt die kommunale Demokratie

Am Dienstag haben die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN einen Gesetzesentwurf beschlossen, der eine Verfassungsänderung
zur Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent bei künftigen Kommunalwahlen vorsieht. Der Gesetzesentwurf wird nun gemeinsam mit der CDU ins Plenum eingebracht.

Hierzu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg: „Durch die Einführung der 2,5 Prozent Sperrklausel stärken wir die Rolle und die Funktionsfähigkeit der kommunalen Gremien gegenüber den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landraten. Hierdurch wird die Arbeit der Gremien zukünftig wieder erleichtert“, so Guido van den Berg.

Die Sperrklausel wird auf den sehr häufig geäußerten Wunsch von
Stadträten und Kreistagen hin eingeführt, da die Gremien teilweise stark zersplittert sind und die Arbeit erschwert wird. Insbesondere in den Großstädten führt dies zu Problemen, da Sitzungen häufig bis Mitternacht gehen. „Auch wenn eine Änderung der Verfassung ein
schwerwiegender Eingriff ist, ist die Einführung der Sperrklausel ein
notwendiger Schritt und ist ein eindeutiges Signal, dass wir uns die
kommunale Demokratie nicht von Splittergruppen zerstören lassen“,
erklärt van den Berg
.
„Um die Attraktivität für eine Betätigung in den kommunalen Gremien zu verbessern, setzen wir uns zudem unter anderem für eine deutliche Anhebung der Aufwandsentschädigungen, die Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenzen sowie eine bessere Vereinbarkeit von
Familie, Beruf und Ehrenamt ein“, so van den Berg abschließend.