Qualitativer Datenschutz statt „Überwachungsgesamtrechnung“

Redebeitrag von Guido van den Berg MdL vom 24. Juni 2015 im Landtag von Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Piraten-Praktion (Drucksache 16/8976) zur "Überwachungsgesamtrechnung". Wir benötigen eine qualitative Betrachtung, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, keine Überwachungsgesamtrechnung.

Die Fraktion der Piraten hat am 24. Juni 2015 im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Antrag durch Einführung einer "Überwachungsgesamtrechnung" eingebracht. Der Begriff ist aus der Volkswirtschaft an die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung angelehnt. Diese versucht das Wirtschaftsgeschehen in einer Volkswirtschaft quantitativ möglichst umfassend zu beschreiben.

"Es geht um eine qualitative Betrachtung von Rechtsgütern", fasst Guido van den Berg zusammen und nicht um den Vergleich der Menge gesammelter Daten. "Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es auch darum geht die Grundrechte des Datenschutzes nicht über andere Grundrechte zu setzen. Wenn es um Freiheit, um Leben, um körperliche Unversehrheit geht, auch um die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen, dann ist es möglich auch das Grundrecht des Datenschutzes einzuschränken."