„Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab“

Die NRW-Landesregierung setzt auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung beim Thema Kommunalabgaben. Der nordrhein-westfälische Landtag beriet deshalb in der vergangenen Woche über die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche. Dazu gehören unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörd beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen. Hierdurch werden die Verwaltungsgerichte entlastet und die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.“, so Guido van den Berg.

Das behördliche Widerspruchsverfahren wird dort wieder eingeführt, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat. So sind etwa Antragsteller auf Wohngeld in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. „Diese Personen sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen“, führt Dagmar Andres weiter aus.

„Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab“, so Brigitte Dmoch-Schweren.

Das geänderte Widerspruchsverfahren tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft und ab 2016 wird es auch für Entscheidungen der Kommunen über Abgaben gelten, die häufig über fehleranfällige Massenverfahren abgewickelt werden.