„Für Kommunen sind Steuern eine wichtige Einnahmequelle und zugleich ein Bestandteil ihrer Selbstverwaltung. Aber bei einer örtlichen Aufwandsteuer müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das war bei der geplanten Mobilfunkantennensteuer der Stadt Remscheid nicht der Fall“, dies teilte der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg nach Informationen des NRW-Kommunalministeriums mit und führt weiter aus, „dass es hierdurch auch im Rhein-Erft-Kreis keine Funkmaststeuer geben wird“.
Der Rat der Stadt Remscheid hatte im Februar dieses Jahres eine Steuer auf Mobilfunkantennen beschlossen. Diese wird in NRW bislang nicht erhoben. Bevor eine solche Steuer eingeführt werden darf, müssen Innen- und Finanzministerium den rechtlichen Rahmen prüfen. Die Ministerien hatten gegenüber der Stadt Bedenken geäußert. Diese konnte die Stadt nicht entkräften. Deswegen wurde die Steuer nun abgelehnt.
Im Fall der Mobilfunkantennensteuer blieben einige Punkte ungeklärt. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet von Remscheid erhoben wird. Dies ist aber praktisch nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass der Steuer ein besonderer Aufwand beim Nutzen des Mobiltelefons gegenüber stehen muss. Ob mobiles Telefonieren aber einen besonderen Aufwand darstellt, erscheint fraglich, weil das Handy inzwischen ein Alltagsgegenstand geworden ist. Darüber hinaus darf die Nutzung eines Handys nicht beruflich veranlasst sein. Hier konnte die Stadt Remscheid nicht darlegen, wie sie beruflich veranlasste Mobilfunkgespräche von privat veranlassten unterscheiden wollte. „Die Kommunen machen sich Gedanken, wie sie ihre Finanzen konsolidieren können. Dies muss sich aber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen“, so van den Berg.
Bei neuen Steuern prüfen die Ministerien nicht nur die Rechtmäßigkeit. In NRW wird zudem darauf geachtet, dass die zu erwartenden Einnahmen den Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung übersteigen. Außerdem soll sich die Finanzlage einer Stadt durch die neue Steuer nicht nur unwesentlich verbessern. Deswegen haben das Kommunal- und das Finanzministerium im Jahr 2011 auch die vom Rat der Stadt Essen beschlossene Solariensteuer nicht genehmigt. „Zwar sind mir keine Vorhaben in dieser Richtung im Rhein-Erft-Kreis bekannt, aber dennoch ist es gut nun Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit zu haben“, so van den Berg abschließend.