„Unternehmen und Geschädigte müssen sich auf Augenhöhe begegnen.“

In der letzten Woche wurde ein von SPD und Grünen eingebrachter Antrag zur Ausweitung der Bergschadensvermutung auf den Braunkohletagebau beschlossen. Aufgabe der Landesregierung ist es, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den entsprechenden Paragraphen im Bundesgesetz dahingehend verändert, dass Tagebau-Anlieger den gleichen juristischen Schutz erhalten wie die Menschen im Einzugsbereich von untertägigem Tagebau. Darüber hinaus wird angeregt, dass eine einheitliche außergerichtliche Schlichtungsstelle für alle Betroffenen von Bergbauschäden eingerichtet wird.

„Wir als SPD treten ausdrücklich dafür ein, dass sich Unternehmen und Betroffene auf Augenhöhe bei der Bergschadensregulierung begegnen. Um dies zu gewährleisten, sollen des Weiteren die erfolgreichen Anrufungs- und Schlichtungsstellen weiterentwickelt werden“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Ber am Rande der Sitzung. Bislang gibt es nur im Steinkohle- und Braunkohlebereich diese außergerichtliche Institution. Vorteil für den Bürger: Ohne selber für teure Rechtsanwälte oder Gutachter aufkommen zu müssen, wird von einer neutralen Instanz zwischen Unternehmen und Betroffenen vermittelt. Alle Kosten, zum Beispiel für das Hinzuziehen
von Sachverständigen, tragen die Betreiber des Bergbaus übrigens freiwillig.

„Die Schlichtungsstelle im Steinkohlebergbau bzw. die Anrufungsstelle im Braunkohletagebau haben sich bewährt. Daher sollte die Öffentlichkeitsarbeit dieser Institutionen ausgebaut werden und die Akzeptanz dieser Einrichtungen durch regelmäßige Informationsveranstaltungen erhöht werden“, so van den Berg weiter. „Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Definition einer „finanziellen Höchstgrenze“, bis zu der ein Schlichterspruch nmittelbar als rechtsverbindlich zu akzeptieren ist. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Schlichtungsstellen auch in Zukunft weiter gewährleistet sein“, so van den Berg abschließend.