„Die Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis retteten im vergangenen Jahr 246 Menschen aus Notlagen“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg, der diese Zahlen beim NRW Innenministerium in Erfahrung brachte. Die Feuerwehren leisteten gemeinsam mit den Hilfsorganisationen bei Bränden, Rettungsdiensteinsätzen, Verkehrsunfällen und Wasser- und Sturmschäden insgesamt über 4982 Mal Hilfe im Rhein-Erft-Kreis.
Insgesamt musste die Feuerwehr 882 Brände bekämpfen, wovon 88 größere Brandeinsätze waren. Hierbei konnten die Feuerwehr 138 Menschen aus lebensgefährlichen Situationen retten, allerdings kam in 3 Fällen jede Hilfe zu spät.
Die meisten Einsätze der Feuerwehr erfolgten im Bereich der sogenannten technischen Hilfeleistungen, also Hilfe bei Verkehrsunfällen, Wasser- und Sturmschäden sowie Unfällen mit gefährlichen Gefahrenstoffen. Hier war die Feuerwehr 4102 Mal aktiv und konnte 108 Menschen retten, allerdings war in 11 Fällen keine Hilfe mehr möglich. „Die Zahlen zeigen, dass die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Rhein-Erft-Kreis hervorragende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Sie sind zuverlässige Fachleute für alle Notsituationen", so Guido van den Berg weiter.
Ein besonderer Erfolg im Kampf gegen die Brandgefahr ist die neu eingeführte Rauchwarnmelderpflicht. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, welche Gefahren von Rauch ausgehen; er breitet sich sehr viel schneller aus als Feuer. Schon nach wenigen Sekunden kann es bei einem Brand zu einer lebensgefährlichen Rauchvergiftung kommen. Bislang schätzen Experten, dass in zwei von drei Haushalten noch keine Rauchmelder installiert sind.
„Dies zeigt, wie wichtig die beschlossene Rauchwarnmelderpflicht ist. Daher sollen bis 2017 alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein, denn Rauchmelder retten Leben“, so van den Berg. Bei Neubauten müssen sie jetzt schon integriert werden. In Wohnungen ist der Eigentümer verpflichtet Rauchmelder in Fluren, Schlafzimmern und Kinderzimmern anzubringen. Die jährliche Wartung erfolgt durch den Mieter.