Bislang gibt es nur im Steinkohle- und Braunkohlebereich diese außergerichtliche
Institution der Anrufungs- und Schlichtungsstellen.
Vorteil für die Bürger ist hierbei, dass Sie nicht selber teure Rechtsanwälte
oder Gutachter beauftragen müssen, sondern von neutraler
Seite zwischen Unternehmen und Betroffenen vermittelt wird. Alle
Kosten, zum Beispiel für das Hinzuziehen von Sachverständigen,
tragen die Bergbautreibenden übrigens freiwillig. „Dies ist auch ein
Schutz der Bürger, denn auch klagefreudige Anwaltskanzleien können
Menschen ins Unglück stürzen“, so Guido van den Berg.
„Die Schlichtungsstelle im Steinkohlenbergbau bzw. die Anrufungsstelle
im Braunkohletagebau haben sich bewährt. Wir schlagen deshalb
vor, hierfür mehr Öffentlichkeitsarbeit zu machen sowie mit Ansprechstellen
vor Ort und regelmäßigen Informationsveranstaltungen
eine größere Akzeptanz zu schaffen“, so van den Berg. Als weiteren
wichtigen Schritt definiert der Antrag eine „finanzielle Höchstgrenze“,
bis zu der ein Schlichterspruch unmittelbar als rechtsverbindlich zu
akzeptieren ist. „Damit könne man das Zutrauen in die Arbeit der
Schlichtungsstellen künftig weiter untermauern“, ist sich van den
Berg sicher.
„Wir treten ein für Augenhöhe zwischen Unternehmen und Betroffenen
bei der Bergschadensregulierung. Hiermit wird eine Forderung
des SPD-Kreisverbandes Rhein-Erft aufgegriffen“, so van den Berg.
Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative starten mit dem
Ziel, den entsprechenden Paragraphen im Bundesberggesetz so zu
ändern, dass Tagebau-Anlieger die gleichen Rechte bekommen wie
die Menschen im Einzugsbereich von untertägigem Bergbau.
Anlage: Antrag Augenhöhe zwischen Unternehmen und Betroffenen
bei der Bergschadenregulierung schaffen – Stärkung und Bündelung
der Schlichtungsstellen – Ausweitung der Beweislastumkehr auf den
Braunkohletagebau.