Eine breite Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Grüne hat den Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes und damit die bisherige flächendeckende Dichtheitsprüfung abgeschafft. Dies teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg mit. Statt der 2007 von CDU und FDP verschärften flächendeckenden Dichtheitsprüfung sei eine deutlich bürgerfreundlichere Lösung beschlossen worden. Die Landesvorgabe, die eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nur in Wasserschutzgebieten vorsieht, wird dem Ziel des Grundwasserschutzes nach Guido van den Bergs Auffassung ausreichend gerecht.
Anders als unter CDU und FDP sieht der Landesgesetzgeber für private Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Prüffristen mehr vor. Sachgerecht findet der Sozialdemokrat auch, dass die Kommunen nun mehr Entscheidungsspielräume erhalten, da diese selbst am besten über die Problematik ihrer Kanäle Bescheid wissen. Städte, die ihre Satzungen aufgrund der zu erwartenden neuen gesetzlichen Regelungen bereits ausgesetzt haben, können nun ihre Satzungen überarbeiten und diese bürgerfreundlicher gestalten. Hierzu gehört für Guido van den Berg unter anderem eine Bewertung der unterschiedlichen Schadensklassen, so dass nicht jeder Schaden auch saniert werden muss. Ein Forderung vieler Bürgerinitiativen, die in die Gesetzgebung eingeflossen ist.
„Wir erwarten, dass die Räte und Verwaltungen verantwortungsbewusst mit ihren Möglichkeiten umgehen und tatsächlich die Wasserschutzgebiete im Auge haben“, betont der Landtagsabgeordnete. Das Übertragen kommunaler Fremdwasserproblematiken auf die Hausbesitzer sei nicht im Sinne des Gesetzes. Der Bund, der die Einführung der Dichtheitsprüfung seit Jahren von den Ländern fordert, sei weiterhin angehalten, eine bundesweite Regelung anzustreben.