"In Zukunft soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr auf maximal 13 pro Kommune begrenzt werden, davon einer im Advent. Samstags dürfen die Geschäfte nur noch bis 22.00 Uhr öffnen. Der Entwurf sieht weiter vor, dass Bäckereien, Zeitungs- und Blumengeschäfte an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am jeweils ersten Feiertag öffnen können" so fasst Guido van den Berg den Beschluss des Landeskabinetts zum Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) zusammen.
Für den SPD-Kreisvorsitzenden und Landtagsabgeordneten geht es darum, die Bedürfnisse der Verbraucher, des Verkaufspersonals und der Einzelhändler in Ausgleich zu bringen. Guido van den Berg hat vor allem eine gute Nachricht für die Allianz zum Sonntagsschutz, die sich auch im Rhein-Erft-Kreis aus Kirchen und Gewerkschaften gebildet hatte: "Es ist gut, die Auswüchse bei der Sonntagsöffnung bald der Vergangenheit angehören sollen." Die neue Regelung wird dafür sorgen, dass die Sonntagsruhe zukünftig in jeder Stadt an mindestens 39 oder 40 Sonntagen im Jahr sichergestellt ist. Die Samstagsöffnung endet um 22.00 Uhr als Vorbereitung auf die Sonntagsruhe. Guido van den Berg verweist darauf, dass an vier Samstagen im Jahr Einzelhändler bis 24.00 Uhr öffnen können, indem ein sogenanntes „Late Night-Shopping“ bei der Kommune angezeigt wird.
Ein entsprechendes Gesetz soll voraussichtlich im Frühsommer 2013 im Landtag beschlossen werden.