Es ist zu bedauern oder zu begrüßen, dass die vorgeschlagene Resolution der Stadt Bedburg zum Thema Umlagengenehmigungsgesetz am heutigen Tag bereits überholt ist. Das Land hilft auch hier schneller, als es die Stadtverwaltung offenbar wahrnehmen kann. Offenbar ist übersehen worden, dass die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP mit einem Änderungsantrag bereits die wesentlichen Kritikpunkte des Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen haben.
Hintergrund des Umlagengenehmigungsgesetzes, das übrigens jetzt wieder gemeinschaftlich mit der FDP eingebracht wird, ist, dass es NRW im Bundesrat 2011 im sog. Hartz-IV Kompromiss gelungen ist, den Bund für die von ihm zu verantwortenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung endlich in die Pflicht zu nehmen. Im Bundesrat konnte ausgehandelt werden, dass der Bund diese Kosten ab dem Jahr 2012 an aufwachsend, und von 2014 an vollständig, zu übernehmen hat.
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte, die ab dem Jahr 2014 um insgesamt rund eine Milliarde Euro entlastet werden. Mit der Drucksache 16/46 und den offenbar von der Stadtverwaltung übersehenen Änderungsanträgen der SPD, der Grünen und der FDP im Landtag wird klargestellt, dass die Entlastung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden tatsächlich ankommt und nicht zur Finanzierung von Aufgaben der Kreise genutzt wird.
Da der Stadtverwaltung daran gelegen sein müsste, juristisch korrekte Vorlagen zu liefern, ist festzustellen, dass der erste Anstrich des Resolutionstextes in der Ratsvorlage 174/2012 verfassungswidrig wäre. Auch Kreise haben nach Art. 28 GG ein Recht auf Selbstverwaltung. Eine "Fremdbestimmung" durch die kreisangehörigen Kommunen würde den Kreis unzulässig in seinen Selbstverwaltungsrechten beeinträchtigen. Die SPD kann einer offensichtlich verfassungswidrigen Formulierung der Stadtverwaltung nicht zustimmen.
Den Anstrichen 2 und 4 können wir bedenkenlos zustimmen, da SPD, GRÜNE und FDP hierzu einen Änderungsantrag eingebracht haben, der am Freitag im Landtag zur Abstimmung steht. Wir werden gespannt sein, wie sich die CDU dazu verhalten wird.
Es zeigt sich, dass das Land schneller im Sinne der Kommunen handelt, als die Bedburger Stadtverwaltung Resolutionen auf den Weg bringen kann. Zu begrüßen ist, dass die Stadtverwaltung jetzt die Auswirkungen der Landespolitik für die Kommunen wieder genauer betrachtet. Im Zeitraum von 2005 bis 2010 hatte die Bedburger Stadtverwaltung dieses Thema sicher etwas vernachlässigt und auch nicht rechtzeitig mitbekommen, welche strukturellen Verschlechterungen für die Kommunalpolitik beschlossen wurden. Hier sei nur daran erinnert, dass die abgewählte Rüttgers-Regierung die 4/7-Beteiligung an der Grunderwerbssteuer zu Lasten der Städte aufgehoben hatte und eine sogenannte Betrachtung im Gemeindefinanzierungsgesetz einführte, was letztlich ein direkter Abzug von kommunalen Mitteln für eine Konsolidierung des Landeshaushaltes bedeutete. Beides führte zu einem Abzug von 300 Mio. Euro jährlich zulasten der Kommunen in NRW.
Die neue Landesregierung hat den Kommunen in NRW diese 300 Mio. Euro jährlich zurückgegeben. Das GFG 2013 weist erneut einen Rekordbetrag aus. Niemals in der Geschichte in NRW wurde den Kommunen mehr Geld zur Verfügung gestellt. Bedburg wird 6,8 Mio. Euro erhalten. Das sind rund 3,5 Mio. Euro mehr als Bedburg im Rahmen des GFG 2012 erhalten hat. Es ist gut, dass die Stadtverwaltung mit Tagesordnungspunkten wie heute Gelegenheit gibt, den neuen kommunalfreundlichen Kurs der neuen Landesregierung transparent zu machen.
Sollte die Stadtverwaltung weiter ihren eigentlich bereits durch den Änderungsantrag erledigten Resolutionstext verabschieden wollen, bitten wir um getrennte Abstimmungen der Spiegelstriche, da wir die zitierte verfassungswidrige Einzel-Formulierung nicht mittragen wollen.