Die SPD im Rhein-Erft-Kreis begrüßt den Erlass des NRW-Innenministeriums zur befristeten Verlängerung der gültigen Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem jetzt vorliegenden Erlass können die Kommunen auch nach dem 01.01.2012 Bauleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro freihändig vergeben. SPD-Kreisvorsitzender Guido van den Berg: „Das ist angemessen und praxisgerecht, um dringend notwendige Arbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Liefer- und Dienstleistungen auch im kommenden Jahr bei den Kommunen beschleunigt vergeben und zügig umsetzen zu können.“
„Sollten auf Bundesebene im Laufe des Jahres 2012 einvernehmlich neue Wertgrenzen sowohl für die freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibungen als auch für die öffentlichen Ausschreibungen in der Vergabeordnung festgeschrieben werden, ist es sinnvoll, die Regelungen für das Land NRW und die Kommunen mit den Bundesvorgaben zu harmonisieren“, betonen die Sozialdemokraten.