„Regierende abwählen zu können, ist ein Kernrecht in der Demokratie“, stellt Guido van den Berg, Vorsitzender der Rhein-Erft SPD fest. „Bürgermeister, die gute Arbeit leisten, brauchen dieses Mehr an Demokratie nicht zu fürchten“, so der SPD-Kreisvorsitzende.
Nach einem in dieser Woche im Landtag verabschiedeten Gesetz, können die Bürgerinnen und Bürger ihre direkt gewählten Bürgermeister und Landräte künftig deutlich leichter wieder absetzen. Um das Abwahlverfahren in Gang zu setzen, müssen – je nach Größe der Gemeinde – 15 bis 20 Prozent aller Wahlberechtigten ein Bürgerbegehren unterschreiben. Wird dieses Quorum erreicht, kommt es zur Abstimmung. Der Bürgermeister muss seinen Posten räumen, wenn eine Mehrheit von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für seine Abwahl stimmt.
Bislang war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtrat erforderlich, um ein Abwahlverfahren einzuleiten. Guido van den Berg begrüßt die Staffelung bei der Einleitung eines Abwahlverfahrens: „Die erforderliche Stimmenzahl ist so hoch angesetzt, dass es nicht ständig zu Abwahlverfahren kommen kann. Eine Abwahl muss möglich sein, es darf aber auch nicht so sein, dass man direkt einen Bürgermeister in Bedrängnis bringt, wenn er sich mit einem Schützenverein überwirft.“
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken verabschiedet. Die CDU stimmte mit Nein, die FDP enthielt sich. Die Einführung der Abwahl für Bürgermeister und Landräte stand bereits im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen.