Anregung der SPD Rhein-Erft wurde in Koalitionsvertag aufgenommen

Guido van den Berg und Wilfried Effertz
Guido van den Berg und Wilfried Effertz

Die Umkehr der Beweislast bei erlittenen Bergbauschäden soll Bergbaugeschädigten helfen, ihre Ansprüche gegenüber den Bergbauunternehmen besser durchsetzen zu können. Die Rhein-Erft SPD hatte im Rahmen der rot-grünen Koalitionsverhandlungen angeregt, dass die zukünftige Landesregierung über eine Bundesratsinitiative die Novellierung des Bundesbergbaugesetzes beantragt.

Dass ihre Anregung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, freut die Sozialdemokraten im Rhein-Erft-Kreis und ganz besonders den Vorsitzenden, Guido van den Berg sowie den Elsdorfer Bürgermeister Willfried Effertz, an dessen Gemeinde in den kommenden Jahren der Tagebau Hambach vorbeiziehen wird.

„Wir haben erreicht, dass dieses Thema in den „Rot-Grünen-Koalitionsvertrag“ aufgenommen wurde. Für die Betroffenen ist die Umkehr der Beweislast ein wichtiges Anliegen“, so Guido van den Berg. Bisher müssen sie selbst den Beweis erbringen, wer für die Schäden, beispielsweise an ihren Wohnhäusern, verantwortlich ist. Dies ist oft mit extrem hohen Gutachterkosten verbunden.

„Bei einer erfolgreichen Initiative im Bundesrat wäre das Bergbauunternehmen mehr in der Pflicht und es würde eine erhöhte Akzeptanz des Bergbaus durch die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden“, ergänzt Wilfried Effertz.

Im Koalitionsvertrag steht zum Thema Bergschäden:

„Potenziell Bergschadensbetroffene sollen zukünftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen wird über eine Bundesratsinitiative eine Novellierung des Bundesberggesetzes beantragen, um damit die Umkehr der Beweislast für Bergschäden im rheinischen Braunkohlerevier zu erreichen.

Wie in der Steinkohle sollen auch in der Braunkohle sämtliche bergschadensrelevanten Informationen, die beim Bergbauunternehmen oder den Behörden vorliegen – wie z.B. exakte Lage von Störungslinien, Ausmaß von Senkungen, Risswerke – öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das Problem des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Kohleförderung und die damit verbundenen Risiken für Bergschäden sollen untersucht und mögliche Konsequenzen daraus für die Bauleitplanung mit den Kommunen im Rheinischen Revier gezogen werden.“