„Ministerpräsident Rüttgers lässt die Heppendorfer Kita in seinem eigenen Wahlkreis hängen“, ärgert sich der stv. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und SPD-Landtagskandidat Guido van den Berg. Der Kindergarten St. Dionysius in Elsdorf-Heppendorf hat – nach der Einführung des sogenannten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in NRW – Probleme mit der Finanzierung der bisherigen Personalausstattung. „Der Träger der Einrichtung hatte daher eine Erhöhung der Landesförderung beantragt, die – wie zu erfahren ist – zwischenzeitlich aber vom Land abgelehnt wurde“, stellt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hans Krings, fest.
Noch nicht einmal im Wahlkreis des Ministerpräsidenten sei die Landesregierung bereit, ihre realitätsfremden Positionen beim KiBiz zu überprüfen, kritisieren die Sozialdemokraten. In einem Brief an Rüttgers fordern sie den Ministerpräsidenten auf, den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und der Kita in Elsdorf-Heppendorf die angemessene Personalausstattung nicht zu verwehren.
Durch die Einführung des „Kinderbildungsgesetzes“ (KiBiz) in NRW sei für den zweiruppigen Kindergarten St. Dionysius in Elsdorf-Heppendorf eine missliche Situation entstanden. Während die Gesetzesgrundlange der Vergangenheit die Besonderheit berücksichtigte, dass zweigruppige Einrichtungen auch in getrennten Gebäuden untergebracht sein können, lasse das KiBiz diese Situation unberücksichtigt. Der Personalschlüssel sei entsprechend niedriger.
„Eine Lösung für das Probleme könnte es sein, dass, aufgrund der besonderen baulichen Situation, die Einrichtung bei der Förderung zwei eingruppigen Einrichtungen gleichgestellt wird. Die fehlende Berücksichtigung des Falles in Heppendorf im KiBiz könnte so ausgeglichen werden und die angespannte Personalsituation in der Einrichtung entschärft werden“, so van den Berg.
Nach einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion im Kreis-Jugendhilfeausschuss am 03.02.2010 – der Rhein-Erft-Kreis möge eine zusätzliche Förderung für den Kindergarten St. Dionysius in Elsdorf-Heppendorf beantragen, die der Sondersituation der Unterbringung in zwei getrennten Gebäuden gerecht wird – , der vom Ausschuss einhellig unterstützt wurde, sagte die Kreisverwaltung zu, die Rechtslage zu klären und etwaige Landeszuschüsse an den Träger der Einrichtung weiterleiten.
Dies konnte – aufgrund der zwischenzeitlichen Ablehnung – allerdings nicht realisiert werden.