
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Guido van den Berg hat eine Erklärung zu Protokoll zu TOP 6 „Sicherheit und bevorstehender Rückbau des abgeschalteten Forschungs-Atom-Reaktors in Jülich sowie mögliche Auswirkungen für den Rhein-Erft-Kreis“ des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 26.11.2009 gegeben:
"Die SPD-Kreistagsfraktion bedankt sich für die zwischenzeitlich eingeholten Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden für den Betrieb dieser Anlagen. Wir sehen damit unseren Informationsbedarf hinsichtlich des vorgekommenen Vorfalls und der nun geplanten Rückbauvorhaben grundsätzlich gedeckt.
Es ist beruhigend, dass die Fachaufsicht die Möglichkeiten eines Störfalls beim Rückbau gering einschätzt und auch berechnete Szenarien im Rahmen der Störfallanalyse zu Dosiswerten kamen, die gemäß der Strahlenschutzverordnung als beherrschbar angesehen werden.
Eine sachliche und fachliche Begleitung des Rückbaus kann jedoch nur gewährleistet sein, wenn die Untersuchungen und Szenarien sowie die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes transparent erarbeitet werden. Insofern ist die Stellungnahme des Kreises Düren vom 06.10.2009 im Sinne der Transparenz völlig kontraproduktiv. Der Landrat will „derzeit von einer Vorstellung der noch verbleibenden Schutzmaßnahmen für das FZJ (Forschungszentrum Jülich) absehen“. Wir sollten darauf hinwirken, dass die Erarbeitung des Sonderschutzplanes transparent stattfindet. Hierzu sollte der Kreis Düren und das Land aufgefordert werden
Unser Interesse im Rhein-Erft-Kreis besteht in einem optimalen Katastrophenschutz. Dies ist vor allem notwendig, da die Zerlegung des Reaktorbehälters nach Auskunft des Landesministeriums erst in 30 bis 60 Jahren abgeschlossen sein wird. Vor dem Hintergrund dieser Zeiträume sind auch Fragen der Eindämmung von Gefahren durch Terrorakte notwendig.
Die bisherige Verwaltungsvorlage des Dezernates IV die zur Frage der Arbeit des Katastrophenschutzes im Kreis Stellung nehmen soll, ist nach unserer Auffassung dringend zu präzisieren. Hier wird lediglich auf Messeinheiten bei der freiwilligen Feuerwehr verwiesen und grundsätzlich erklärt, dass diese vom Kreis ausgestattet werden. Besonders betont wird die Existenz von zwei Abrollbehältern sowie zwei Gerätewagen Messtechnik. Dann wurden prinzipielle Ausführungen zu Zuständigkeiten und Meldewegen gemacht. Ausführungen über anzuratendes Verhalten der betroffenen Zivilbevölkerung fehlt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz verweist in diesem Zusammenhang auf die „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ vom 27.10.2008. Hier wird ausdrücklich die Offenlage der Pläne gefordert:
„Die Katastrophenschutzpläne sind mit Ausnahme von personenbezogenen und sicherheitsempfindlichen Angaben zur Einsichtnahme durch die Bevölkerung bei den Katastrophenschutzbehörden oder anderen geeigneten Stellen offen zu legen.“
Wir bitten daher die Kreisverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in einer ordentlichen Vorlage:
1)Welche Dienstabläufe erfolgen, wenn gemäß Rundschreiben II 5 15930-1/3 des Bundesumweltministeriums ein kerntechnischer Unfall
a.Als Voralarm
b.Als Katastrophenalarm
gemeldet wird?
2)Wie werden Kommunikationsverbindungen gemäß der Rahmenempfehlungen vor Überlastungen geschützt und wird eine geforderte apparative Ausstattung mit einer ausreichenden Zahl verschiedener, voneinander unabhängigen Kommunikationsmittel eingehalten?
3)Welche technischen Geräte stehen bei kerntechnischen Unfällen in welcher Gemeinde zur Verfügung?
4)Wie ist der Ausbildungsstand bei Vor-Ort-Kräften im Rahmen kerntechnischer Unfälle?
5)Welche Maßnahmen hat es bislang im vorbeugenden Katastrophenschutzes gemäß § 53 Strahlenschutzverordnung für kerntechnische Gefährdungslagen im Kreis gegeben?
6)Welche Übungen zu kerntechnischen Gefährdungslagen haben bislang stattgefunden?
7)Ist bislang die Möglichkeit in Betracht gezogen worden, dass die Betreiber von Anlagen, die Katastrophenschutzbehörden bei Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß der Empfehlungen des Bundesumweltministeriums zu unterstützen haben?
8)Ist bekannt, ob gemäß der Rahmenempfehlungen bislang im Nachbarkreis Düren der Katastrophenschutzplan jährlich fortgeschrieben wurde?
9)Gibt es im Rhein-Erft-Kreis ein gemäß der Rahmenempfehlungen gefordertes Konzept zur Information der Öffentlichkeit bei kerntechnischen Unfällen, das eine eindeutige, verständliche und lagegerechte Information sicherstellt?
10)Wie sieht das Konzept der vorbereitenden Information auf denkbare Notfälle gemäß der Vorschriften der Strahlenschutzverordnung-Anlage XIII im Rhein-Erft-Kreis aus?
11)Ist bislang der Anregung gefolgt worden, die Eignung der Informationswege der Öffentlichkeit durch vorbereitenden Maßnahmen wie Übungen zu belegen?
12)Ist beim Katastrophenschutz des Rhein-Erft-Kreises das Gemeindegebiet Elsdorf für die Kerntechnische Katastrophenschutzplanung gemäß der Rahmenempfehlungen der „Mittelzone“ mit der Begrenzung auf einen Radius von 10km zugeteilt?
13)Welche Kommunen im Rhein-Erft-Kreis gehören zur „Mittelzone“, zur „Außenzone“ und zur „Fernzone“? Sind die geforderte 30-gradigen Sektoreneinteilungen der „Mittel-“, „Außen-“ und „Fernzone“ mit geforderten Einsatzkarten im Rhein-Erft-Kreis vorbereitet worden?
14)Welche Vorkehrungen sind getroffen worden für die vorgesehene Verteilung Jodtabletten für alle Personen unter 45 Jahren in Außenzonen sowie für Kinder- und Jugendlichen in Fernzonen?
15)Inwieweit ist der Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Unfällen mit Empfehlungen der Strahlenschutzkommission vom 06.12.2007 umgesetzt?
16)Gibt es eine Liste von Ärzten, die sich im Fall einer kerntechnischen Notfallsituation für den Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellt haben?
Neben der Beantwortung dieser Fragen halten wir es im Rahmen der Transparenz für notwendig nach der Erstellung der derzeit überarbeiteten Pläne im Kreis Düren eine Darlegung der Folgen für den Katastrophenschutz des Kreises zu erhalten."