Mit Besorgnis betrachtet der SPD-Kreisvorsitzende die Ausgliederung von 50.000 Beschäftigten der Deutschen Telekom AG in drei eigenständige Service-GmbHs, wovon auch Mitarbeiter im Rhein-Erft-Kreis betroffen wären. Er weist darauf hin, dass die Ausgliederung nicht als Instrument missbraucht werden dürften, die bestehenden tariflichen Bindungen für die Beschäftigten zu unterlaufen.
Guido van den Berg: "Es geht nicht nur um die Beschäftigten bei der Telekom. Vielmehr ist zu befürchten, dass auch andere Akti-engesellschaften diesem Beispiel folgen werden und ihre operatives Geschäft ausgliedern, um die Beschäftigten von ihrem tariflichen Schutz auszuschließen."
Der SPD-Kreisvorsitzende sieht insbesondere die Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, den Hauptanteilseigner Bundesrepublik Deutschland dahingehend zu binden, dass die Deutsche Telekom AG in ihrer Funktion als Arbeitgeber mit dem Tarifpartner einen separaten Tarifvertrag „Auslagerungsschutz“ abschließt, der den berechtigten Anliegen auf Vertrauensschutz und Besitzstandsregelung der derzeit Beschäftigten Rechnung trägt.
„Mit langjährigen, qualifizierten Mitarbeitern kann man so nicht umspringen. Die Telekom muss mit dem Tarifpartner einen separaten Tarifvertrag "Auslagerungsschutz" abschließen, um den Vertrauensschutz der Beschäftigten zu gewährleisten" so der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg.