Ein rechtliches Versäumnis bei der Besetzung der Jugendamtsleiterstelle ist in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses deutlich geworden. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte darauf hingewiesen, dass sowohl das Kinder- und Jugendhilfegesetzt sowie die Satzung des Jugendamtes von 1994 eine Anhörung des Jugendhilfeausschusses vor einer Neubesetzung der Amtsleiterstelle in diesem Bereich zwingend vorschreibt.
Der Sprecher der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, Anton Richard Wagner, bat die Verwaltung darum, mitzuteilen, wie die Kreisverwaltung die Nichtbeachtung des Gesetzes beurteilt.
Kreisdezernent Anton Josef Cremer (CDU) versuchte zu beschwichtigen und verwies darauf, dass letztlich der Landrat eine Personalhoheit besitze, die nicht angreifbar sei.
„So kann man mit gesetzlich verbrieften Rechten des Jugendhilfeausschusses nicht umgehen“, entgegnete der SPD-Kreistagsabgeordnete Guido van den Berg. Er verwies darauf, dass der Gesetzgeber bewusst die Fachkompetenz im Jugendhilfeausschuss, in dem auch die Träger der Jugendhilfe eingebunden sind, bei dieser Personalfrage berücksichtigen wollte.
Die SPD verwies ferner darauf, dass die Personalpolitik des Landrates in den letzten Jahren im Jugendhilfebereich besonders in Frage gestellt werden müsse. Guido van den Berg: „Im Jugendamt hat sich das Personalkarussell auf Betreiben des Landrates besonders schnell gedreht. Die betreffenden Personen wurden fachfremd eingesetzt und mussten sich einarbeiten. Die aktuellen Defizite sind auch auf die Personalpolitik des Landrates zurückzuführen.“
Die Kreisverwaltung sagte zu, die versäumte Anhörung bei der Besetzung der Jugendamtsleiterstelle nachzuholen. SPD-Sprecher Anton Richard Wagner verwies darauf, dass man die Rechte des Fachausschusses künftig wahren und seitens der SPD dies kontrollieren wolle: „Die Verletzung der Rechte des Jugendhilfeausschusses durch die Kreisverwaltung hat es wohl bereits häufiger in der Vergangenheit gegeben. Ein Unding.“